Gelbe Flagge und rotes Dreieck (von Alfred Gorny)
Jahrzehntelang warnte die gelbe Flagge im Rallyesport vor einer Gefahr – still gehalten
neben und geschwenkt auf der Strecke. Vor einem Jahr wurden die Regeln zur gelben
Flagge den internationalen Regeln angepasst; dort signalisiert die gelbe Flagge den
Abbruch der Wertungsprüfung für das betreffende Fahrzeug. Diese Änderung ist jedoch
bei vielen Beteiligten – Fahrern, Organisatoren, Streckenposten – unbemerkt geblieben.
Im Rallye-Reglement 2016 (RR) wurde der Text geändert (könnte aber m.E. klarer
formuliert werden): Wenn eine akute Gefahr besteht, kann der Sportwart vor Ort nach
Artikel 40.5 die gelbe Flagge zur Warnung zeigen, entweder geschwenkt (große Gefahr)
oder still gehalten. Für diejenigen Fahrer, denen die gelbe Flagge gezeigt wird, ist die
Konsequenz in beiden Fällen die gleiche: Für sie ist die Wertungsprüfung abgebrochen;
sie verringern sofort das Tempo und fahren nach der Gefahrenstelle zügig, aber ohne
Risiko ins Ziel der Prüfung; der Rallyeleiter wird ihnen eine faire Zeit zuteilen gemäß
Artikel 39.
Peter Spannbauer vom DMSB-Sicherheitsausschuss erläutert die Regel: „Wir wollen,
dass die Fahrer bei gelber Flagge sofort vom Gas gehen und sich zum Anhalten bereit
machen. Das ist leider nicht immer geschehen und hat in einzelnen Fällen zu haarigen
Situationen geführt. Mit der jetzigen Regelung gibt es keinen Grund mehr, trotz gelber
Flagge voll am Gas zu bleiben.“
Wenn bei einem Unfall eine unmittelbare ärztliche Hilfe nicht erforderlich ist, muss ein
Teammitglied den nachfolgenden Fahrern das grüne OK-Schild zeigen. Wenn die Fahrer
das Fahrzeug verlassen, muss das OK-Schild so aufgestellt werden, dass es für die
anderen Fahrer gut sichtbar ist.
Bei einem Unfall mit Personenschaden haben sich die Fahrer nach Artikel 40.2 zu
verhalten. Die verunfallten Fahrer zeigen, sofern möglich, das rote SOS-Schild. Jeder
Fahrer, dem das rote SOS-Schild gezeigt wird oder der ein Fahrzeug sieht, das in einen
schweren Unfall verwickelt ist und bei dem sich beide Fahrer innerhalb des Fahrzeugs
befinden ohne das rote SOS-Schild zu zeigen, muss sofort und ohne Ausnahme
anhalten, um Hilfe zu leisten. Alle nachfolgenden Fahrzeuge müssen ebenfalls anhalten.
Das zweite Fahrzeug an der Unfallstelle muss nach dem Anhalten weiterfahren und den
nächsten Funkposten alarmieren. Die Strecke muss für Rettungsfahrzeuge frei gehalten
werden. Alle Fahrer, die von diesem Vorfall betroffen sind, erhalten eine faire Zeit gemäß
Artikel 39.
Nicht neu ist die Vorschrift, dass die Fahrer ihr stehendes bzw. abgestelltes Fahrzeug
durch ein rotes Warndreieck sichern müssen (Artikel 40.4). Diese Vorschrift besteht
bereits seit 2015 explizit, aber zahlreiche Fahrer, Sportwarte (und Zuschauer) haben sich
noch nicht daran gewöhnt. Also: Wenn euer Fahrzeug von der Strecke rutscht oder
wegen eines Schadens ausrollt, müsst ihr schnellstens die Stelle mit dem Warndreieck –
Abstand mindestens 50 Meter – sichern.
Mein Tipp an die Beifahrer/innen: Meldet das Zeigen der gelben Flagge am Stopp bei
den Zeitnehmern, die es dann zur Auswertung weitermelden können!
Meine Tipps an die Veranstalter: Rüstet jeden Sportwart mit einer gelben Flagge aus,
denn es dient der Sicherheit. Schreibt in eure Ausschreibung explizit hinein, dass auch
auf Start-Ziel-Prüfungen „Gelb“ gezeigt werden kann, damit nicht jeder Teilnehmer
wegen Artikel 6.1.1 im Anhang III bei euch nachfragt. Macht euch Gedanken, wie die
Gelb-Meldung so schnell wie möglich ins Rallyebüro kommt und instruiert die Sportwarte
dementsprechend.